Videoüberwachung Iserlohn
Detektive überwachen mit Kameras
Unsere Detektei vermietet Videoüberwachungssysteme für den geschäftlichen und den privaten Bedarf. Die Videoüberwachung Iserlohn passen wir an die jeweiligen Gegebenheiten sowie die zu überwachenden Objekte an.
Videoüberwachung in Iserlohn
Beispiele videotechnischer Lösungen:
- Lagerüberwachung
- Kassenüberwachung
- Parkplatzkontrolle
- Wohnraumkontrolle
- Warenüberwachung
- Eingangsüberwachung
- Beobachtung schwer zugänglicher Areale
- und viele weitere Anwendungsmöglichkeiten
Ein Fallbeispiel aus der Praxis
Diebstahl am Arbeitsplatz
In einem mittelständischen Unternehmen in Iserlohn kam es vermehrt zu Beschwerden einer Mitarbeiterin, die ganz offensichtlich am Arbeitsplatz bestohlen wurde. Da im Büro der betroffenen Angestellten kein Kundenverkehr herrschte, schien es ein Diebstahl unter Kollegen zu sein. Die Geschäftsführung nahm daher diesen Hinweis sehr ernst.
Sie beauftragte infolgedessen einen Detektiv in Iserlohn mit der Klärung des Falles. Durch den Einbau einer Videoüberwachungsanlage sollte er feststellen, ob jemand sich an der Handtasche der Mitarbeiterin zu schaffen macht.
Nach Feierabend baute dann ein spezialisierter Detektiv in Absprache mit der Geschäftsführung und der Betroffenen eine entsprechende Anlage mit Minikameras ein. Die beim Einbau anwesende Mitarbeiterin zeigte dem Detektiv, wo sie während der Bürozeiten ihre Handtasche abstellte, so dass er die Kamera genau einrichten konnte. So sollte festgestellt werden, ob sich jemand während der Abwesenheit der Angestellten (Pausenzeiten etc.) an deren Handtasche bzw. Geldbörse zu schaffen macht.
Die Betroffene wurde darauf hingewiesen, dass sie vor Arbeitsbeginn den Bestand der Geldbörse notieren sollte (Anzahl Scheine und Münzen). Zum Feierabend wollte sie dann kontrollieren, ob etwas aus dem Portemonnaie fehlte.
Videoüberwachung überführt den Dieb
Drei Tage passierte nichts. Am vierten Tag überprüfte die Mitarbeiter zum Feierabend ihre Geldbörse und stellte fest, dass ein 10-EUR-Schein und ein 20-EUR-Schein fehlten. Sie teilte es direkt der Geschäftsführung mit, die alsdann um eine Auswertung durch einen Detektiv bat.
Im Zuge der Auswertung stellte der Privatdetektiv fest, dass die Bestohlene ihr Büro zur Frühstückspause verließ. Kurz darauf betrat eine weibliche Person den Raum und nahm die Geldbörse aus der Tasche. Sie entnahm zwei Geldscheine, legte die Geldbörse wieder zurück und verließ das Büro.
Es handelte sich tatsächlich um eine Kollegin, die ihr Büro im Nachbarzimmer hatte. Der Chef konfrontierte sie dann mit dem Tathergang und der Aufzeichnung. Sie gab den Diebstahl zu und begründete ihn mit einem kurzfristigen finanziellen Engpass. In der Anhörung stimmte sie einer Kündigung zu. Sie wollte den Schaden ersetzen und unterzeichnete ein Schuldanerkenntnis. Dieses Schuldanerkenntnis beinhaltete einen geschätzten Betrag des gestohlenen Geldes und die entstandenen Detektivkosten. Auf die Erstattung einer Anzeige verzichtete der Arbeitgeber.
Beratung einholen
Haben auch Sie ein Problem, bei dem eine versteckte Videoüberwachung Klarheit bringen kann? Dann rufen Sie uns an. Einer unserer Experten berät Sie gerne unverbindlich.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.